Allgemeine Geschäftsbedingungen


Hier finden Sie die AGB unserer Werbeagentur. Bitte lesen Sie die AGB Sie gelten für alle Bereiche auf unserer Homepage.

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen Patrick Brockschmidt – Einzelunternehmen (im Folgendem Rockstarroom) und dem Kunden, der Unternehmer ist (im Folgenden Kunde) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Als Unternehmer im Sinne dieser Bedingungen gelten auch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

1.2 Entgegenstehenden oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Kunden wird hiermit widersprochen, sofern Rockstarroom diesen Bedingungen des Kunden nicht zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten die Geschäftsbedingungen der Rockstarroom auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Rockstarroom kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.

2.2 Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung oder die Rechnungslegung durch Rockstarroom ersetzen die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung von Rockstarroom erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebotes und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.

2.3 Angebote von Rockstarroom in Prospekten, Anzeigen oder ähnliches auch über elektronische Medien sind – auch bezüglich der Leistungs-, Preis-, Maß- und Gewichtsangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

2.4 Mündliche und schriftliche Beratungen und Empfehlungen durch Rockstarroom und deren Mitarbeiter sowie Angaben über die Eignung und Anwendungsmöglichkeiten der von Rockstarroom angebotenen und gelieferten Produkte und Leistungen sowie zu erbringenden Werk-, Dienst- und Arbeitsleistungen erfolgen nach bestem Wissen. Sie sind unverbindlich und begründen weder ein vertragliches Rechtsverhältnis noch eine Nebenpflicht aus dem Vertrag. Es besteht insbesondere keine Befreiung des Kunden von seiner Pflicht, sich selbst durch eine Prüfung von der Eignung der Produkte und Leistungen für die Erfüllung seiner Ziele zu überzeugen.

§ 3 Leistungsumfang

3.1 Rockstarroom bietet folgende Leistungen an:

  • Erstellung, Planung, Anpassung und Pflege von Websites
  • Webhosting sowie Wartungeverträgen
  • Software-Entwicklung für Online-Applikationen
  • Konzeption, Einrichtung, Planung und Betreuung von Profilen in Sozialen Netzwerken
  • Individuelle Beratung im Bereich Digitaler Vertrieb von Produkten sowie Dienstleistungen u.a. im Bereich B2B und B2C
  • Sonstige Grafikdienstleistungen
  • SEO Leistungen sowie SEA Leistungen jeglicher Art
  • Consulting und Beratung
  • Vermittlung und erstellung von Software im weitesten Sinne
  • Vermittlungtätigkeiten Linkbuilding
  • Contenterstellung sowie Vermittlung

3.2 Rockstarroom erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von Rockstarroom, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss Rockstarroom nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den vertraglich geschuldeten Vertragszweck zu erreichen.

3.3 Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Rockstarroom zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann Rockstarroom dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit Rockstarroom schriftlich darauf hingewiesen hat.

3.4 Rockstarroom ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

3.5 Rockstarroom ist zum Einsatz von betriebsfremden Erfüllungsgehilfen berechtigt.

3.6 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website sowie einer Unternehmensseite in Sozialen Netzwerken rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:

  • die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
  • Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
  • Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
  • Prüfpflichten bei Linksetzung;
  • Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
  • Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
  • Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).

Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte Rockstarroom ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist Rockstarroom berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 4 Preise und Zahlung

4.1 Die Berechnung der Vergütung von Rockstarroom erfolgt nach dem gültigen Preisverzeichnis in Form von Festpreisen, wenn keine andere Berechnungsart, wie beispielsweise nach Stunden- oder Tagessätzen vereinbart ist.

4.2 Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge

a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen,
e) nachträglicher Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kunden, insbesondere Änderungen nach Abnahme oder Teilabnahme von Pflichten-/Lastenheft, Konzept oder Fertigstellung sowie
f) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

4.3 Zahlungen sind 7 Tage ab Rechnungsdatum per Banküberweisung oder Lastschrift fällig, soweit nicht explizit etwas Abweichendes vereinbart wird. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz gem § 288 BGB rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Ein weiterer Verzugsschaden von Rockstarroom bleibt davon unbenommen.

4.4 Der Kunde muss damit rechnen, dass Rockstarroom Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann Rockstarroom Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

4.5 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

4.6 Rockstarroom ist berechtigt, für Webdesign-, Programmier- sowie Grafikleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.

§ 5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

5.1 Ein vom Kunde gewünschter exakter Liefertermin ist stets durch Rockstarroom schriftlich zu bestätigen. Die Einhaltung von fixen Terminen und Fristen durch Rockstarroom setzt die Klärung aller Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden sowie den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden beizubringender Informationen, Dateien, Unterlagen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstigen Vorleistungspflichten durch den Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

5.2 Ist für die Leistung von Rockstarroom die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

5.3 Bei Verzögerungen infolge von

a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie Rockstarroom nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c) Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller),
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

5.4 Soweit Rockstarroom ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für Rockstarroom unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Rockstarroom keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

5.5 Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

§ 6 Abnahme

6.1 Der Kunde hat das Produkt bzw. die Leistung von Rockstarroom unverzüglich nach Übergabe durch Rockstarroom, soweit dies nach ordentlichem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen.

6.2 Zeigt sich bei der Untersuchung durch den Kunden des durch Rockstarroom übergebenen Produkts/der durch Rockstarroom übergebenden Leistung ein Mangel, so hat der Kunde Rockstarroom unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt das Produkt/gilt die Leistung als genehmigt, sofern es sich nicht um einen Mangel handelt, welcher bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so hat die Anzeige durch den Kunden unverzüglich nach Entdeckung zu erfolgen. Andernfalls gilt das Produkt/die Leistung als genehmigt.

6.3 Die Leistungen von Rockstarroom gelten als abgenommen, wenn Rockstarroom die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat und der Kunde

a) daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,

b) im Falle einer Website diese oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder Rockstarroom damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von Rockstarroom erbrachten Leistungen beruht.

6.4 Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

§ 7 Mitwirkungspflicht des Kunden

7.1 Der Kunde wird den zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen oder in die Produkte einzubindenden Inhalt, vor allem einzupflegende Daten/Dateien für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Hierzu zählen insbesondere Texte, Bilder, Logos, Tabellen, sonstige Grafiken sowie – soweit erforderlich – sonstige Rechte und Lizenzen.

7.2 Soweit Rockstarroom dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Rockstarroom keine Korrekturaufforderung erhält.

7.3 Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.

7.4 Wenn Rockstarroom dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.

7.5 Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von Rockstarroom wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde Rockstarroom unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.

Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.

7.6 Der Kunde ist verpflichtet, sich angemessen vor Datenverlust zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung, Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 8 Nutzungsrechte

8.1 Soweit einzelvertraglich nichts Abweichendes geregelt ist, räumt Rockstarroom dem Kunden ein einfaches, mit Ausnahme der Verwenderin ausschließliches und nicht übertragbares, örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes, zeitlich unbegrenztes Recht ein, die vertragsgegenständliche Software im Quell-/Objektcode definierten Umfang oder die sonstigen urheberrechtsgeschützten Produkte (Bsp.: Webdesign, Texte, Bilder, Logo) zu nutzen.

Erbringt Rockstarroom Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt.

Dieses Recht erwirbt der Kunde erst mit vollständiger Zahlung der Leistungen von Rockstarroom.

8.2 Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, Rockstarroom über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. Rockstarroom geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

8.3 Der Kunde ist berechtigt, die von Rockstarroom erstellte Website sowie die Software, aus der die Website besteht, weiterzuentwickeln. Eine derartige Weiterentwicklung darf ausschließlich für den eigenen Zweck des Kunden erfolgen. Das Nutzungsrecht wird dahingehend beschränkt, dass der Kunde nicht berechtigt ist Weiterentwicklungen vorzunehmen, welche der teilweisen oder vollständigen Nutzung der Website durch Dritte als eigene Website dienen.

8.4 Rockstarroom nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, welche nur in dem Umfang an den Kunden übertragen werden können, wie sie Rockstarroom zustehen. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die Rockstarroom keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Rockstarroom wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.

8.5 Rockstarroom kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.

8.6 Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird Rockstarroom vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde Rockstarroom zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

8.7 Der Kunde ist verpflichtet, Rockstarroom über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Rockstarroom dabei zu unterstützen.

Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Rockstarroom, z.B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er Rockstarroom unverzüglich darüber informieren.

§ 9 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

9.1 Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

9.2 Rockstarroom darf den Kunden in allen Veröffentlichungen von Rockstarroom und in anderer Form und Weise als Referenzkunden nennen, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufnehmen und entsprechende Links setzen.

9.3 Der Kunde räumt Rockstarroom das Recht ein, das Logo von Rockstarroom sowie eine Verlinkung zu Rockstarroom im Impressum der von Rockstarroom erstellten Website zu integrieren.

9.4 Rockstarroom behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden.

§ 10 Gewährleistung

10.1 Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von Rockstarroom bei berechtigten Beanstandungen durch den Kunden innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch Rockstarroom nach eigener Wahl ausgebessert (Nachbesserung) oder ausgetauscht (Neulieferung). Rockstarroom behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Release-Stand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.

Die in Satz 1 genannten zeitlichen Beschränkungen finden keine Anwendung, wenn

a) gesetzlich zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind,

b) Rockstarroom Arglist vorwerfbar ist.

10.2 Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen und dabei die Unterrichtungspflichten beachten.

Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Produkte/Leistungen von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.

10.3 Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.

10.4 Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags (Rücktritt) oder das Herabsetzen des Kaufpreises (Minderung) verlangen.

10.5 Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde Rockstarroom binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines eingeschriebenen Briefs rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei Rockstarroom innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

10.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde das betroffene Produkt/die betroffene Leistung in ihren wesentlichen Bestandteilen selbst oder durch Dritte verändert und die (technische) Störung ohne diese Veränderungen nicht eingetreten wäre.

10.7 Die Gewährleistungshaftung von Rockstarroom ist allgemein auf den Auftragswert, bei Schadensersatzansprüchen auf die Deckungsgrenze der von Rockstarroom abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Vorstehende Beschränkung gilt nicht, soweit Rockstarroom Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist.

10.8 Die Übernahme einer Garantie durch Rockstarroom über die genannte Gewährleistung hinaus bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung.

10.9 GEWÄHRLEISTUNG FÜR LINKS

Details zu den auf einen Link eingehenden Links stellen eine Momentbeschreibung dar und begründen keinen Anspruch darauf, dass die Anzahl der eingehenden Backlinks in Zukunft gleichbleibend ist, insofern können Metriken sich verändern.

Insofern stellt es auch keinen Mangel dar, wenn sich die Anzahl der auf einen Link eingehenden Links sich verändert. Andere Metriken wie Rankings bei Suchmaschinen u.a. Google bilden keine Ausnahme und stellen bei Verschlechterung keinen Mangel da. Rockstarroom bietet keine Gewähr für den Fortbestand der verlinkten Webseiten.

§ 11 Haftung

11.1 Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.

11.2 Insbesondere besteht keine Leistungspflicht seitens Rockstarroom für Folgeaufwendungen nach erfolgter Fehlerbeseitigung im Bereich der Daten des Kunden, wie z.B. die Wiederherstellung kundenspezifischer Daten.

11.3 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet Rockstarroom. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Rockstarroom. Für leichte Fahrlässigkeit haften Rockstarroom und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

11.4 Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

11.5 Soweit die Haftung der Rockstarroom ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11.6 Allgemein verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden nach einem Jahr, es sei denn, Rockstarroom verletzt ihre Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig (§ 11 (3)).

11.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung

12.1 Dem Kunden ist bekannt und er willigt ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch Rockstarroom auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

12.2 Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch Rockstarroom vertraulich behandelt. Diese Daten können von Rockstarroom an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.

12.3 Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).

12.4 Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Rockstarroom ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet, soweit keine gesetzliche Archivierungsverpflichtung besteht. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

12.5 Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Progammcode sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

12.6 Rockstarroom weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§ 13 Kündigung

Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 6 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht 2 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann Rockstarroom fristlos kündigen.

§ 14 Mitteilungen

Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. Die E-Mail muss den Namen und die E-mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.

Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

§ 15 Schiedsklausel

Ein Schiedsgericht entscheidet endgültig und bindend unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit über alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten über seinen Bestand oder seine Beendigung. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und wird für jeden Streitfall besonders gebildet, wobei jede Partei einen Schiedsrichter benennt.

Diese beiden so ernannten Schiedsrichter wählen den Obmann. Ort des Schiedsverfahrens ist Bunde. Sitzungen des Schiedsgerichts können auch an anderen Orten, insbesondere am Sitz des Obmannes stattfinden. Das Verfahren, das vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen bestimmt wird, leitet der Obmann. Vor Erlass des Schiedsspruches sind die Parteien mündlich zu hören, es sei denn, sie verzichten beide schriftlich auf eine mündliche Verhandlung. Das Schiedsgericht entscheidet nach geltendem materiellen Recht. Es entscheidet auch über die Kosten des Schiedsverfahrens in entsprechender Anwendung der §§ 91 ff. ZPO. Es bemüht sich in jedem Verfahrensstadium um eine gütliche Beilegung des Rechtstreits. Die Schiedsrichter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz. Das Oberlandesgericht München wird als zuständiges Gericht im Sinne des § 1062 ZPO vereinbart.

§ 16 Änderung der Geschäftsbedingungen

16.1 Rockstarroom kann diese Vertragsbedingungen anpassen, um rechtliche Anforderungen umzusetzen oder erforderliche Leistungsänderungen zu berücksichtigen. Die jeweils aktuellen Geschäftsbedingungen sind unter https://rockstarroom.de/agb permanent zur Ansicht bereitgestellt.

16.2 Soweit zwischen Rockstarroom und dem Kunden bereits ein Vertragsverhältnis begründet wurde, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen hierfür nur dann, wenn die Änderung dem Kunden von Rockstarroom mitgeteilt wurde, er der Geltung der geänderten Geschäftsbedingungen nicht binnen sechs Wochen schriftlich oder in Textform gegen über Rockstarroom widersprochen hat und er mit der Mitteilung auf die Rechtsfolgen eines unterbliebenen Widerspruchs hingewiesen wurde.

§ 17 Unzulässige Beauftragung

Rockstarroom behält sich vor, Beauftragungen abzulehnen, bereits übernommene Beauftragungen fristlos zu beenden oder Teilleistungen abzulehnen.

  • Pornografischer Inhalt oder in unangemessener Weise anzügliches Material, insbesondere wenn es Minderjährige in sexuellem Kontext darstellt oder zu sexuell motivierten Dienstleistungen auffordert.
  • Material, welches auffordert Straftaten, Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen zu begehen oder die öffentliche Ordnung und/oder Sicherheit in bedrohlicher Weise zu beeinflussen. Hiervon eingeschlossen ist Material, das die vorgenannten Themenbereiche organisiert, verharmlost oder unterstützt.
  • Material, welches Angriff, Mobbing oder Belästigung unterstützt, fördert, verharmlost oder positiv darstellt.
  • Material, welches Drogenkonsum unterstützt, fördert oder verharmlost. Inklusive Material, welches im Kontext mit dem Verkauf nicht erlaubter oder strafrechtlich relevanter Substanzen steht.
  • Material, welches zu Verhetzung, insbesondere Volksverhetzung aufruft, diesen verharmlost, unterstützt, organisiert oder gutheißt.
  • Material, welches gegen geistiges Eigentum, individuelle Rechte von natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen verstößt.
  • Material, welches gegen Datenschutzgesetze verstößt, den Umgang mit personenbezogenen Daten nicht achtet oder zu Rechtsverletzungen in diesem Kontext aufruft oder anleitet
  • Vorsätzlich irreführendes Material, insbesondere Material, welches den Tatbestand der Verbrauchertäuschung aus Vorsatz erfüllt.
  • Material, welches in jedweder Weise im Zusammenhang mit rechtswidrigen Informationen oder Inhalten steht.
  • Material, welches im Zusammenhang mit dem Verkauf, dem Erwerb, der Verharmlosung oder Verherrlichung von Schusswaffen durch Privatpersonen beauftragt wird.

§ 18 Schlussbestimmungen

17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame, nichtige oder anfechtbare Bestimmung ist so umzudeuten oder durch Änderung des Gesellschaftsvertrags zu ändern bzw. zu ergänzen, dass der damit verfolgte Zweck im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen soweit wie möglich erreicht wird.

17.2 Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

17.3 Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.4 Gerichtsstand ist Bunde, soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen Vertragspartner ist.

17.5 Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.

17.6 Weitere Verträge wie Wartungsverträge oder Hostingverträge finden nach Kenntnisnahme des Kunden ergänzende Anwendung.